Teilhabeempfehlungen: Maßnahmen für mehr barrierefreien Wohnraum und weniger Wohnungslosigkeit
Der Behindertenbeauftragter der Bundesregierung Jürgen Dusel hat zum ersten Mal seine Teilhabeempfehlungen veröffentlicht. Beim Thema Wohnen legt er den Fokus auf die Schaffung von mehr barriefreiem Wohnraum und die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit behinderter Menschen. Im folgenden haben wir Dir seine Empfehlungen zusammengefasst.
1. In die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz sowie in die Landesbauordnungen müssen strengere Vorgaben zur Anzahl von barrierefreien Wohnungen pro Gebäude – insbesondere auch mit dem Rollstuhl voll- ständig nutzbare Wohnungen – aufgenommen werden.
2. Die jährlichen Fördermittel für das KfW-Bundesprogramm „Altersgerecht Umbauen“ müssen mindestens verdoppelt werden.
3. Nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen sozialer Wohnungsbau: Die Bewilligung von Mitteln für die soziale Wohnraumförderung muss an das Kriterium der Barrierefreiheit geknüpft werden.
4. Design für alle: Die Städtebauförderung muss konsequent auf die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Quartieren ausgerichtet werden. Entsprechende Förderprogramme müssen aufgestockt werden.
5. Das Thema Wohnungslosigkeit und Behinderung muss in den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgenommen werden.
6. Empirische Daten: Die Bundesregierung sollte zeitnah ein Forschungsvorhaben zum Thema Wohnungslosigkeit und Behinderung vergeben. Forschungsvorhaben zur Straßenobdachlosigkeit sollten auch das Thema Behinderung berücksichtigen. Die Ergebnisse sollten Eingang in die geplante Wohnungslosenberichterstattung finden.
Den ganzen Bericht findest Du hier: >> Zur Pressemitteilung des Bundesbehindertenbeauftragten
1. In die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz sowie in die Landesbauordnungen müssen strengere Vorgaben zur Anzahl von barrierefreien Wohnungen pro Gebäude – insbesondere auch mit dem Rollstuhl voll- ständig nutzbare Wohnungen – aufgenommen werden.
2. Die jährlichen Fördermittel für das KfW-Bundesprogramm „Altersgerecht Umbauen“ müssen mindestens verdoppelt werden.
3. Nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen sozialer Wohnungsbau: Die Bewilligung von Mitteln für die soziale Wohnraumförderung muss an das Kriterium der Barrierefreiheit geknüpft werden.
4. Design für alle: Die Städtebauförderung muss konsequent auf die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Quartieren ausgerichtet werden. Entsprechende Förderprogramme müssen aufgestockt werden.
5. Das Thema Wohnungslosigkeit und Behinderung muss in den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgenommen werden.
6. Empirische Daten: Die Bundesregierung sollte zeitnah ein Forschungsvorhaben zum Thema Wohnungslosigkeit und Behinderung vergeben. Forschungsvorhaben zur Straßenobdachlosigkeit sollten auch das Thema Behinderung berücksichtigen. Die Ergebnisse sollten Eingang in die geplante Wohnungslosenberichterstattung finden.
Den ganzen Bericht findest Du hier: >> Zur Pressemitteilung des Bundesbehindertenbeauftragten
Kommentare