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Unterstützung fürGenossenschaftseinlagen

Das Sondervermögen "Inklusiv wohnen in Genossenschaften"

Eine Kooperation von WOHN:SINN und der Stiftung trias

Neben dem Wohnen zur Miete oder im Eigentum bietet das genossenschaftliche Wohnen eine gute Möglichkeit inklusives Wohnen zu verwirklichen. Eine häufige Hürde ist jedoch die Finanzierung der Genossenschaftseinlagen. Gemeinsam mit der Stiftung trias möchten wir Genossenschaften bei der Schaffung von inklusiven Wohnmöglichkeiten unterstützen und Menschen mit Behinderung den Zugang zu genossenschaftlichem Wohnen erleichtern. Im Rahmen des Sondervermögens übernimmt die Stiftung trias Genossenschaftsanteile von Menschen mit Behinderungen in ausgewählten inklusiven Wohnprojekten.

Wir von WOHN:SINN unterstützen Sie bei der Schaffung des inklusiven Miteinanders im Wohnprojekt. Zudem übernehmen wir die Auswahl der Projekte und prüfen die notwendigen Voraussetzungen. Zu diesen gehören unter anderem ein schlüssiges Konzept für das inklusive Miteinander, eine Kopie des Schwerbehindertenausweises der (zukünftigen) Bewohner:innen und ggfs. weitere Unterlagen. Die Satzung der Genossenschaft muss investierende Mitglieder vorsehen und es darf keine Nachschusspflicht festgelegt sein.

Die Genossenschaftsanteile werden durch das Sondervermögen übernommen, sofern und solange sie nicht anderweitig finanziert werden können. Die Anteile sind in der Höhe variabel und werden mit mindestens 1% verzinst. Die Zinsen kommen der gemeinnützigen Arbeit von WOHN:SINN und der Stiftung trias zugute. Falls die Genossenschaft aktuell keine Verzinsung leisten kann, ist ein Ansparen möglich. Zudem ist geplant, dass die Bewohner:innen die Genossenschaftsanteile schrittweise selbst übernehmen und an das Sondervermögen zurückzahlen.

Aktuell unterstützen wir ausgewählte Pilotprojekte im Raum München, um erste Erfahrungen zu sammeln. Durch weitere Zustiftungen möchten wir das Angebot nach der Pilotphase deutschlandweit öffnen. Hieran können Sie aktiv mitwirken, zum Beispiel durch eine gemeinsame Zustiftungskampagne für Genossenschaftsanteile in Ihrem Wohnprojekt. Bei Interesse an einer zukünftigen Zusammenarbeit bzw. Unterstützung können Sie sich in diese Liste eintragen. Falls Sie Geld an das Sondervermögen zustiften möchten, nutzen Sie bitte dieses Formular oder die Kontodaten der Stiftung trias (siehe im FAQ unten). Für Fragen oder größere Zustiftungen finden Sie unsere Kontaktdaten am Ende der Seite.
 

Interessiert an einer Unterstützung / Zusammenarbeit?

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Stiften Sie an das Sondervermögen

und finanzieren Sie inklusiven Wohnraum für Menschen mit Behinderung

Fragen & Antworten zum Sondervermögen

Was ist das „Sondervermögen“ und wozu dient es?
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Das Sondervermögen „Inklusiv wohnen in Genossenschaften“ sind zweckgebundene Gelder bei der Stiftung trias. Sie werden ausschließlich dazu verwendet, Genossenschaftsanteile für Menschen mit Behinderung in inklusiven Wohnprojekten zu übernehmen. Durch Zustiftungen kann das Sondervermögen wachsen und immer mehr Menschen mit Behinderung unterstützen.

Welche Aussichten habe ich auf eine Unterstützung?
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Aktuell unterstützen wir mit unserem Startkapital von rund 100.000€ ausgewählte Genossenschaften aus dem Großraum München. Durch weitere Zustiftungen soll das Angebot nach der Pilotphase deutschlandweit geöffnet werden. Daran können Sie aktiv mitwirken. Denkbar sind beispielsweise gemeinsame Zustiftungskampagnen speziell für Ihr Wohnprojekt.

Wer ist für was zuständig?
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Die Genossenschaft und die Person(en) mit Behinderung, für die Genossenschaftsanteile übernommen werden sollen, nehmen gemeinsam Kontakt zu WOHN:SINN auf. Am besten eignet sich dafür unser Formular für Interessierte. WOHN:SINN prüft, ob Gelder verfügbar sind oder ob wir eine gemeinsame Zustiftungskampagne für Ihr Projekt starten können. Im Zuge dessen müssen von der Genossenschaft und der betreffenden Person die Nachweise für die Voraussetzungen erbracht werden.

WOHN:SINN e.V. trifft die Auswahl der Wohnprojekte, prüft die notwendigen Voraussetzungen und unterstützt bei Bedarf mit einer kompetenten Prozessbegleitung das Gelingen des inklusiven Miteinanders.

Die Stiftung trias verwaltet das Sondervermögen und ist für die Abwicklung der Zahlungen zuständig. Sie übernimmt aus dem Sondervermögen Genossenschaftsanteile für Menschen mit Behinderungen in den ausgewählten Wohnprojekten.

Zustifter:innen stiften Geld an das Sondervermögen, entweder ungebunden oder zur Unterstützung eines bestimmten Wohnprojekts.

Wie wird inklusives Wohnen verstanden und geprüft?
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Mit dem Sondervermögen soll nicht nur geeigneter Wohnraum unterstützt werden, sondern auch ein inklusives Miteinander. Damit soll alltäglichen Herausforderungen wie der Vereinsamung, Ausgrenzung und Fremdbestimmung von Menschen mit Behinderungen begegnet werden.

Wir bitten die Genossenschaften deshalb um ein Konzept, wie sie die Selbstbestimmung der Bewohner:innen mit Behinderung und ihre volle Teilhabe am Wohnprojekt gewährleisten möchten. Gerne unterstützt WOHN:SINN die Genossenschaft mit Beratung und Workshops dabei, ein passendes Konzept zu entwickeln und das Konzept im alltäglichen Leben zu etablieren.

Welche Voraussetzungen bestehen für eine Unterstützung?
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  1. Die Personen, für die Anteile übernommen werden sollen, müssen im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sein.
  2. Wir möchten sichergehen, dass die Genossenschaftsanteile nicht anderweitig finanziert werden können, zum Beispiel aus eigenem Vermögen oder durch einen Sozialhilfeträger. Wir bitten deshalb um eine Selbstauskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ggf. einen Ablehnungsbescheid des zuständigen Kostenträgers.
  3. Die Satzung der Genossenschaft sollte investierende Mitglieder sowie eine Verzinsung der Anteile mit mindestens 1% p.a. vorsehen und es darf keine Nachschusspflicht festgelegt sein. Falls die Genossenschaft aktuell keine Verzinsung leisten kann, ist ein Ansparen möglich. Ist eine Verzinsung nicht vorgesehen, kann die Genossenschaft oder ein Dritter den Betrag als jährliche Gebühr entrichten. Es werden ausschließlich Genossenschaftsanteile übernommen, ein Darlehen ist nicht möglich.
  4. Durch das Sondervermögen soll nicht nur geeigneter Wohnraum, sondern auch ein inklusives Miteinander gefördert werden. Deshalb bitten wir die Genossenschaft um ein entsprechendes Konzept oder erarbeiten gemeinsam eines in einem Workshop.
  5. Die Genossenschaft muss einen Nachweis über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens erbringen. Hierzu sind geeignete Unterlagen wie das Prüfungsgutachten des Genossenschaftsverbandes vorzulegen.

Gerne klären wir Ihre Rückfragen zu den Voraussetzungen im persönlichen Gespräch.

Wie ist die Höhe und Verzinsung der übernommenen Anteile?
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Die Höhe der Anteile, die übernommen werden, legen wir individuell fest. Es gibt keine feste Regel, die sich nach Quadratmetern o.ä. richtet. Vielmehr können Sie uns bei der Finanzierung unterstützen, indem Sie gemeinsam mit uns Zustiftungen einwerben. Für die Anteile aus dem Sondervermögen verlangen wir von der Genossenschaft eine Verzinsung von mindestens 1%. Falls die Genossenschaft aktuell keine Verzinsung leisten kann, ist ein Ansparen möglich.

Müssen die übernommenen Genossenschaftsanteile zurückgezahlt werden?
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Die übernommenen Genossenschaftsanteile müssen sofort zurückgezahlt werden, wenn

  1. die unterstützte Person mit Behinderung auszieht und die Wohnung nicht an eine andere anspruchsberechtigte Person vergeben wird.
  2. oder die Genossenschaftsanteile anderweitig finanziert werden können (z.B. durch einen zuständigen Kostenträger, eine Erbschaft o.ä.).

Bei einem Wechsel anspruchsberechtigter Personen bitten wir erneut um Nachweise. Wir behalten uns vor, die Voraussetzungen in unregelmäßigen Abständen zu prüfen.

Unabhängig davon sollen die Genossenschaftsanteile langfristig durch die unterstützte Person mit Behinderung übernommen werden, damit wir weitere Personen aus dem Sondervermögen unterstützen können. Die genauen Rückzahlungsmodalitäten vereinbaren wir individuell. Wir orientieren uns dabei an den Regelungen im Sozialgesetzbuch. Hier erfolgt eine Tilgung „durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 5 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe“ (§ 35a, Nr. 2, SGB XII).

Wie kann ich an das Sondervermögen zustiften?
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Über unser Onlineformular

Siehe oben oder hierSondervermögen "Inklusiv Wohnen in Genossenschaften" | Zustiftung für Stiftung trias (twingle.de)

Per Überweisung an folgende Kontodaten:

Kontoinhaberin: Stiftung trias | IBAN: DE29 4306 0967 0103 2696 01
Verwendungszweck: Zustiftung SOV Inklusiv Wohnen in Genossenschaften

Oder nehmen Sie Kontakt zu David Mathée auf (Kontaktdaten siehe unten).

Kontakt

Für Zustiftungen an das Sondervermögen:

David Matthée, Stiftung trias
E-Mail: david.matthee@stiftung-trias.de
Telefon: 02324 – 569 70 11

Für Interessierte an einer Unterstützung durch das Sondervermögen:

Tobias Polsfuß, WOHN:SINN – Bündnis für inklusives Wohnen e.V.
E-Mail: tobias.polsfuss@wohnsinn.org
Formular für Interessierte: https://forms.office.com/e/9E4yVQwpmu